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Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB des Fotografen-Handwerks

 

I. Allgemeines

 

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen (Aileen Schüttauf Fotografie) erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. „Lichtbilder“ i.S. dieser AGB sind alle vom Fotografen (Aileen Schüttauf Fotografie) hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitaler Form, Videos usw.)

II. Urheberrecht

1. Dem Fotografen (Aileen Schüttauf Fotografie) steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die vom Fotografen (Aileen Schüttauf Fotografie) hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Überträgt der Fotograf (Aileen Schüttauf Fotografie) Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zur Schadenersatzforderung. 

7. Der Fotograf (Aileen Schüttauf Fotografie) ist berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die von ihm erstellten Bilder zu eigenen Werbezwecken bzw. als Referenz zu verwenden. 

8. Bei allen handwerklichen Fotoarbeiten bleiben die zur Anfertigung der Aufnahmen benötigten Werkzeuge und Hilfsmittel (wie Kontaktkopien, Negative und Zwischenprodukte) im Eigentum des Fotografen. Eine Übertragung auf den Auftraggeber erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomiete, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus.

2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen (Aileen Schüttauf Fotografie) bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch–technischen Gestaltung ausgeschlossen.

5. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf (Aileen Schüttauf Fotografie) behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

IV. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf (Aileen Schüttauf Fotografie) für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bis zum Materialwert.

2. Der Fotograf (Aileen Schüttauf Fotografie) verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach zwei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

3. Der Fotograf (Aileen Schüttauf Fotografie) haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

 

V. Nebenpflichten

 

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen (Aileen Schüttauf Fotografie) übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. 

 

VI. Leistungsstörungen, Ausfallhonorar

 

1. Überlässt der Fotograf (Aileen Schüttauf Fotografie) dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.

2. Kommt es zu einer Absage von Hochzeitsfotografie Seitens des Auftraggebers, gelten folgende Regelungen:

 

- Bei Krankheit (mit Attest), Unfall oder Tod entstehen keine Kosten.

- 6 Wochen vor dem Termin 25% Ausfallgebühr vom gebuchten Paketpreis

- 4 Wochen vor dem Termin 50% Ausfallgebühr vom gebuchten Paketpreis

- 2 Wochen vor dem Termin 70% Ausfallgebühr vom gebuchten Paketpreis

3. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf (Aileen Schüttauf Fotografie) eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen (Aileen Schüttauf Fotografie) bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

VII. Datenschutz

 

1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekanntgewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

VIII. Digitale Fotografie


1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen (Aileen Schüttauf Fotografie) auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen (Aileen Schüttauf Fotografie).
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

IX. Bildbearbeitung

 

1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen (Aileen Schüttauf Fotografie) und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen (Aileen Schüttauf Fotografie). Entsteht durch Foto–Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des § 8 UrhG.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen (Aileen Schüttauf Fotografie) digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf (Aileen Schüttauf Fotografie) als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen (Aileen Schüttauf Fotografie) mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen (Aileen Schüttauf Fotografie) von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

 

X. Nutzung und Verbreitung

 

1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen (Aileen Schüttauf Fotografie) im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf CD-ROM. USB-Stick oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen (Aileen Schüttauf Fotografie)  und dem Auftraggeber gestattet.

2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen (Aileen Schüttauf Fotografie).

3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf (Aileen Schüttauf Fotografie) auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen (Aileen Schüttauf Fotografie).

4. Der Fotograf (Aileen Schüttauf Fotografie) ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf (Aileen Schüttauf Fotografie) ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.

7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

 

XI. Schlussbestimmungen

 

1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen (Aileen Schüttauf Fotografie), wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen (Aileen Schüttauf Fotografie) als Gerichtsstand vereinbart.

2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

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